Aus der Arbeit der Fraktion

DIE LINKE. Fraktion SVV Werder (Havel)

Antrag zum Uferweg am Großen Zernsee

28. Januar 2012

Die Fraktion DIE LINKE will, dass die Verwaltung der Stadt Werder prüft, ob ein öffentlicher durchgängiger Uferweg am Großen Zernsee vom Wohngebiet Havelauen bis zum Schaltgerätewerk realisierbar ist. Dazu ist ein Antrag zur Beratung in den Ausschüssen und in der SVV am 08.März eingebracht worden.

Dr. Gabriele Janke
Stadtverordnete

Antragstext


Presseerklärung

06. November 2011

DIE LINKE unterstützt das Engagement der Carl-von-Ossietzky-Schule

DIE LINKE steht hinter der Carl-von-Ossietzky-Schule und ihren vielfältigen Aktivitäten, die sie als Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage’ planen und in die Tat umsetzen möchten. Dabei wünschen wir den Pädagogen, Schülerinnen und Schülern weiterhin gute Ideen und viel Erfolg.

Am Dienstagabend werden Mitglieder unserer Partei an der Veranstaltung des Werderaner Bündnisses KURAGE im Hotel zur Insel teilnehmen, um gemeinsam mit den dort eingeladenen Schülerinnen und Schülern der Carl-von-Ossietzky-Schule über ihre Vorhaben zu reden und gezielt unsere Unterstützung anzubieten.

Mit der einstimmigen Entscheidung der letzten Stadtverordnetenversammlung, im nächsten Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport mit den Abgeordneten aller Parteien darüber zu beraten, wie weitere Möglichkeiten der Erinnerung und Ehrung jüdischen Lebens in unseren Orten geschaffen werden können, wird dieser Prozess hoffentlich endlich ein gemeinsamer werden. Im Rahmen dieser Debatte werden wir unsere Vorstellungen darlegen, wie wir hier als Kommune agieren sollten.

Für uns als Linke ist es sehr wichtig, dass wir in Werder den Titel „Ort der Vielfalt“ weiterhin mit Leben erfüllen und dafür möglichst viele Bürger unserer Stadt gewinnen und mobilisieren.

Renate Vehlow
Fraktionsvorsitzende
DIE LINKE Werder (Havel)

Antrag gab Anstoß für Investitionen ins Strandbad

03. November 2011

Als Fraktion DIE LINKE hatten wir in die Stadtverordnetenversammlung am 25.08.2011 den Antrag eingebracht  für die Modernisierung des Strandbades am Plessower See  im Haushalt 2012 Investitionsmittel in Höhe von mindestens 100.000 Euro einzustellen. Diese Mittel sollten dazu dienen bis zur Badesaison 2012 eine deutliche Verbesserung insbesondere der sanitären Infrastruktur und der Parkplatzsituation zu erreichen.  Dieser Antrag wurde mit Beschluss Stadtverordnetenversammlung  zur weiteren und vertieften Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Dieses erfolgte dann in den Oktobersitzungen sowohl des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen als auch des Hauptausschusses.

Die Verwaltung hatte zwischenzeitlich, unserer im Antrag geäußerten Idee entsprechend, bereits Angebote bezüglich Toilettencontainer eingeholt. Die Kosten würden mit erforderlichen Anschlussarbeiten ca. 20000 Euro betragen. Diese Mittel  werden in den Haushalt 2012 eingestellt, so dass in der nächsten Badesaison ein neuer Sanitärtrakt zur Verfügung steht. Schwieriger wird sich eine Lösung für die Schaffung weiterer Parkmöglichkeiten finden lassen. Hier wird zunächst eine Bauvoranfrage gestellt und danach die weitere Herangehensweise beraten. Die beantragten Punkte zur Veränderung der gegenwärtigen Situation im Strandbad wurden sowohl ins Protokoll des Hauptausschusses als auch des Wirtschafts- und Finanzausschusses aufgenommen und gehen in die Diskussion des Haushaltsentwurfes 2012 ein. Weil mit diesem faktischen Handeln das Anliegen unseres Antrages erfüllt wird, haben wir auf den formalen Akt der Abstimmung des Antrags verzichtet und ihn zurückgezogen. Uns ging es ja darum, auf das Problem aufmerksam zu machen und Veränderungen anzustoßen. Wenn nächstes Jahr wirklich etwas passiert, ist unser Ziel erreicht. Wir blieben auf jeden Fall am Thema dran und werden die Realisierung der Zusagen der Verwaltung überprüfen.

Dr. Gabriele Janke
Stadtverordnete

Anfrage der Fraktion DIE LINKE

Mittelbereitstellung Tee- und Wärmestube

Die Fraktion erhielt die Mitteilung, dass Mittel für die Tee- und Wärmestube Werder (Havel) gestrichen wurden. Deshalb wurde eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt.


Antrag der Fraktion DIE LINKE

Modernisierung des Strandbades am Plessower See

In die Stadverordnetenversammlung am 25.08.2011 hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag zur die Modernisierung des Strandbades  am Plessower See, dessen Eigentümerin die Stadt Werder ist, eingebracht. Insbesondere für die Verbesserung der Sanitäranlagen sollen in den Haushalt 2012 Investitionsmittel in Höhe von mindestens 100.000 € eingestellt werden.

Der Antrag wurde mit kleinen textlichen Veränderungen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verweisen.

Text des Antrags


Anfrage an die Stadtverwaltung Werder

Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Janke an die Stadtverwaltung Werder

Die Gewährleistung sozialverträglicher Elternbeiträge für Kindertagesstätten ist eines der Grundanliegen der Arbeit unserer Fraktion. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages Potsdam-Mittelmark hat am 10.11. 2010 einen Beschluss über Kriterien zur Prüfung der Sozialverträglichkeit von Kita-Gebührensatzungen gefasst .

Diese Kriterien werden in der zurzeit gültigen Gebührensatzung für Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen in der Stadt Werder  nicht eingehalten. Deshalb hat die Fraktion eine Anfrage zum Stand der Umsetzung dieses Beschlusses an die Stadtverwaltung gestellt.

Werder, 02.08.2011

 

Text der Anfrage



Klausurtagung der Fraktion DIE LINKE der SVV Werder (Havel) in Petzow

Bernd Hanike, Irina Günther

In ihrer neuen Zusammensetzung traf sich die Fraktion DIE LINKE der SVV Werder im Inselparadies Petzow zur jährlichen Klausurtagung. Mittelpunkt der intensiven Diskussion bildete sowohl die grundlegende Positionierung der Fraktion als auch die Beratung der daraus resultierenden Aufgaben und Projekte.

 

Die LINKE wird weiterhin als Kämpferin für eine soziale Infrastruktur erkennbar bleiben und sich auch um die Menschen kümmern, die in unserer Gesellschaft an den Rand gedrückt werden und Hilfe bedürfen. Das Schulessen, eine sozialverträgliche Elternbeitragssatzung, Schulsozialarbeiter für alle Schulen, ein kostenfreies letztes Kita-Jahr bleiben Schwerpunkte des Handelns der Fraktion. Wie es in dieser Richtung vorangeht, daran wird letztlich die soziale Kompetenz der Stadt Werder messbar sein. Zu Fragen der weiteren Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus, des Tourismus, des Stadtwaldes wird die Fraktion im 2. Halbjahr mit Vertretern der Stadt beraten und daraus schlussfolgernd Maßnahmen vorschlagen. Ein Schwerpunkt künftiger Arbeit sieht die Fraktion in der Gewinnung von aktiven BürgerInnen für den weiteren Ausbau der kommunalpolitischen Kompetenz im Gemeinwesen.

 

 

Herzlich begrüßten die Stadtverordneten den Ortsvorsteher aus Petzow, Bernd Hanike, in ihrer Mitte. Er informierte über die Arbeit des Ortsbeirates Petzow. Dabei konnte er auf eine erfolgreiche Bilanz der letzten Jahre zurückblicken. Gemeinsam mit seinen 2 Mitstreitern wurden unter anderem folgende Projekte angeschoben und verwirklicht.

 

. Wiederherstellung der Erbbegräbnisstätte im Schlosspark

 

. Die Gedenktafel am Andenkenhaus wurde wieder angebracht

 

. Jährlich führt der Ortsbeirat mehrere Veranstaltungen für die Einwohner durch.

 

. In seinen regelmäßigen Sitzungen beschäftigt sich der Ortsbeirat mit den großen und kleinen Sorgen der Einwohner und organisiert die Lösung von Problemen

 

Als sein nächstes größeres Projekt hat sich der Ortsbeirat die Errichtung einer Gedenkstätte für Carl-Friedrich Zelter (der Komponist lebte viele Jahre in Petzow) vorgenommen.

 

Die größte Sorge für den Ortsbeirat ist der Zustand des Schlosses und die seit Jahren fehlende Auskunft, wie es damit weitergehen soll.

 

Sehr erfreut ist der Ortsbeirat, dass aus Mitteln des Konjunkturpaketes eine neue Orgel in der Kirche eingebaut und zu Pfingsten 2011 eingeweiht wird.

 

 

Renate Vehlow

 

Fraktionsvorsitzende

 

Änderungsantrag zum Haushalt

SVV Werder (Havel) 27.01.2011

Die Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Haushalt eingebracht. Der Vorschlag bei den Ausgaben für die Sanierung von Straßen den Ansatz von 2010 beizubehalten fand insofern Berücksichtigung, als dass  durch Umschichtung ein plus von immerhin 100.00,00 € an dieser Stellein den Haushalt eingearbeitet wird. Bezüglich  unserer sozialpolitischen Vorschläge signalisierte Frau Spiegel von der SPD, dass man darüber durchaus nachdenken und reden könnte, die Kurzfristigkeit des Antrages jedoch ungünstig sei. Wir haben deshalb als Fraktion die Punkte 1,2 und 4 unseres Antrages nicht zur Abstimmung gebracht, sondern angekündigt, diese im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt erneut einzubringen.


SVV Werder (Havel), 27.01.2011
Redebeitrag von Gabriele Janke zu TOP 7 „Haushalt der Stadt Werder (Havel) 2011

Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2011 Fraktion DIE LINKE Werder (Havel)

Außerordentliche SVV Werder (Havel), 13.01.2011

 Redebeitrag Renate Vehlow, DIE LINKE. Werder

 Zu Top „1.Lesung Haushalt 2011“ – keine Fraktionsmeinung

Sehr geehrte Frau Gottschalk, sehr geehrter Herr Bürgermeister Große, sehr geehrte Abgeordnete, werte Gäste,

Zu Beginn der Beratungen zum Haushalt 2011 möchte ich klarstellen, dass ich als Abgeordnete der Linken dem vorgelegten Entwurf so nicht zustimmen werde.

Im nicht öffentlichen Teil werden zur BlütenTherme Entscheidungen vorbereitet und zur Annahme empfohlen, die den Haushalt für mich nicht tragbar machen.

Bis zur Stunde ist Werder bei allen Problemen - trotz der Krise der Staatsfinanzen - insbesondere auf Bundesebene, die dann durchschlagen auf Landes- und Kommunalebene, eine im Vergleich wohlhabende und gut auf gestellte Kommune.

Mit der Entscheidung, 18 bzw. 24 Mio. für eine Therme auszugeben, dafür alle freien Rücklagen der Stadt zu verbrauchen und einen Kredit von 9 Mio. aufzunehmen, der 30 Jahre laufen soll, wird sich dies schlagartig ändern.

Diese Finanzpolitik halte ich für nicht tragbar.

Sie werden mir sicher gleich vorhalten, dass auch die Linke bisher in der Diskussion um den Bau und die Vergabe der Blütentherme mitgewirkt hat. Aber, aus meiner Sicht und nicht nur aus meiner Sicht, unter völlig anderen Voraussetzungen.

Ich erlaube mir deshalb ausnahmsweise aus der Märkischen Allgemeinen vom 2. Februar 2010 zu zitieren:

„ Werner Große stellt Wahlprogramm vor“

„ Große benannte als größtes Zukunftsprojekt die Ansiedlung der Blütentherme in den Havelauen und deutete sein zentrales Thema an: „Solide Haushaltspolitik“. Das Badprojekt werde ausschließlich privater Natur sein und auf diese Weise „ Risiko für den kommunalen Haushalt ausschließen“ so der CDU-Mann. Da 2019 die Mittel aus dem Solidarpakt auslaufen, setzt Große darauf, die Kreditverpflichtungen der Stadt bis zu diesem Zeitpunkt auf null herunterzufahren“ – sprich: alle Schulden zu tilgen. ….. „Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott“, zitiert Große seine eigene Großmutter. Nach diesem Motto müsse Werder haushalten.“

Da auch der „Generalanzeiger“  am 5. 2. 2010 das Zitat wörtlich wiederholt – ebenso die PNN – mit Ausnahme der netten Worte der Großmutter (exklusiv bei MAZ, die es sogar zur Überschrift macht) kann es sich also um kein Missverständnis handeln.

Schon die Tatsache, dass das größte Zukunftsprojekt der Stadt völlig unter Ausschluss der Öffentlichkeit  beraten und vorbereitet wird, bereitet mir und und auch anderen große „Bauchschmerzen“

Wie ist die derzeitige Situation

Die Therme ist nicht ausschließlich privat, sondern ausschließlich Stadt.

Ein Kredit über 30 Jahre, statt Kredit Null im Jahr 2019.

Sie werden uns sicher später noch erklären, welche „großen“ Verhandlungserfolge sie mit den verbliebenen Bewerbern erzielt haben, aber an diesen Kernfakten kommen sie nicht vorbei.

Die Auswirkungen dieser strategischen Entscheidung merkt man diesem Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung in vielen Punkten an, die ich an dieser Stelle nur streifen will:

Eine ausführliche Behandlung erfolgt am 27. Januar in der SVV.

Im Ergebnishaushalt sind in vielen Produkten

- die Ansätze für Verbrauch an Wärme, Strom und Wasser sind geringer angesetzt als 2010 bzw. der reale Verbrauch in früheren Jahren. Das Gegenteil wird der Fall sein. Die Preise gerade hier werden steigen.

- Obwohl es Jahr für Jahr mehr Straßen in Werder gibt und deren Zustand nicht unbedingt besser wird, kürzen sie 2011 die Ansätze für Unterhaltung der Straßen.

Im Finanzhaushalt fallen dem Prestigeobjekt Blütentherme selbst frühere Lieblingsvorhaben zum Opfer:

- Die Investitionen auf der Bismarckhöhe werden eingestellt mit 0.

- Das Lintowsche Haus wurde für 350.000 € gekauft – und jetzt einfach dem weiteren Verfall preisgegeben - Keine Mittel sind eingeplant. Für das Brauchwasserwerk Glindow gibt es einen Sanierungsplan – aber keine Mittel zu seiner Umsetzung.

- 1 Sozialpädagin für nur 1 Schule in Werder, reicht das? Dazu gab es öffentliche Diskussionen.

Die Liste lässt sich fortsetzen.

In der Ortsbeiratssitzung in Glindow vergangener Woche betonte Hermann Bobka die problematischen Schlüsselzuweisungen, besonders die durch das Land. Meiner Meinung nach sehr einseitig.

Bei allen auch bescheidenen Anfragen von Vereinen und Initiativen oder aus den Ortsteilen kommt aus der Verwaltung den Satz: Die Kassen sind leer!

Mit der Entscheidung, die sie für heute vorbereitet haben, stimmt das endgültig.

Und für ein Umsteuern, für eine sozialere Stadt bleibt endgültig kein Spielraum:

- Keine neue und sozial gerechtere Satzung der Elternbeiträge für Kindereinrichtungen

- kein verbilligtes Schulessen

Alles dies bleibt auf der Strecke, fällt ihren einseitigen Sparkurs zum Opfer.

Die Einleitung zum Haushaltsentwurf für 2011 beschreibt die Krise der kommunalen Haushalte nachvollziehbar und macht deutlich, wie eng es in den nächsten Jahren auch für Werder kommen wird.

Gerade deshalb sollten wir das Geld zusammenhalten und nicht alle Reserven verpulvern.

Hier der Redebeitrag als pdf-Datei

Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion SPD/DIE Grünen stimmten für den Änderungsantrag.

Leider lehnten die CDU und die Freien Bürger den durch die SPD gestellten Änderungsantrag zur Hauptsatzung für die Aufnahme der „Bürgerbeteiligung“ auf der Stadtverordnetenversammlung in Werder (H.) am 04. November 2010 ab.

 Das Statement von DIE LINKE Werder (Havel) dazu lautet:

Die Fraktion DIE Linke unterstützt den Änderungsantrag der Fraktion SPD /DIE Grünen zur Hauptsatzung.

Auch wir vertreten die Meinung, dass die bisher von der Stadt vorgesehenen Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger unzureichend sind.

Die Bürgerbefragung der Bürgerinnen und Bürger ist bei sehr sensiblen Themen notwendig, um sachgemäße Entscheidungen im Interesse der Menschen in der Region treffen zu können.

Gleichzeitig können solche Bürgerbefragungen auch das Interesse von Bürgerinnen und Bürgern an Angelegenheiten, die ihr unmittelbares Lebensumfeld betreffen, erhöhen und ihr kommunalpolitisches Engagement stärken.

Wäre das Instrument der Bürgerbeteiligung bei der Suche nach einem geeigneten Standort für den Digitalfunk in Werder im Vorfeld schon angewandt worden, hätten sich die Abgeordneten die außerordentliche Sitzung der SVV zum Funkturm in Plessow ersparen können. Die Bürgerinnen und Bürger aus Plessow hätten ihr Geld für andere Zwecke verwenden können. Und die Stadt Werder könnte das Geld z.B. für die Finanzierung eines kostenlosen Schulessen einsetzen.

Nach unserer Meinung ist es sowieso ein Unding, dass die Bürger aus Plessow 2/3 der Kosten übernehmen mussten, obwohl sie die entstandene Situation nicht verschuldet haben.

Renate Vehlow

Mgl. der SVV Werder (Havel)

 

Sozialverträgliche Kitagebühren jetzt!

Zu „Werder bleibt hart“ vom 31.8.2010 / MAZ

Die Fraktion DIE LINKE hat in die letzte SVV einen Antrag eingebracht, der die Überarbeitung der in der Stadt zurzeit gültigen Gebührensatzung für die Kitas der Stadt forderte. Leider haben die Abgeordneten der Stadt Werder mit Stimmen der CDU und der Freien Bürger den Antrag abgelehnt.

Die Überarbeitungsnotwendigkeit ergibt sich aus der konkreten aktuellen Gesetzeslage. Das Kita-Gesetz des Landes Brandenburg sieht eine sozial-verträgliche Gestaltung der Elternbeitrage sowie seit seiner Änderung im Dezember 2003 die Herstellung des Einvernehmens mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die Grundsätze der Höhe und Staffelung dieser Beiträge vor. Beidem wird die Gebührensatzung der Stadt Werder nicht gerecht.

Sozialverträglichkeit das heißt, die Elternbeiträge müssen für die Familien bezahlbar sein. Die Kosten dürfen kein Grund dafür sein, dass Kinder nicht in Tagesbetreuungsein-richtungen geschickt werden und ihnen somit ihr Recht auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung vorenthalten wird.

Die Beitragsgestaltung soll nach dem Willen des Gesetzgebers dem Sozialstaatgebot wie es das Grundgesetz und die Landesverfassung vorgeben Rechnung tragen.

Dieses bedeutet aber auch, dass der Notwendigkeit Elternbeiträge im Einzelfall entsprechend §90 Abs. 3 SGB VIII durch die Behörde/das Jugendamt zu übernehmen, „möglichst weitgehend, wenn nicht (sogar) abschließend vorgebeugt werden soll.“ (Urteilsbegründung)

Schon bei der Gebührenstaffelung sind also finanziell unzumutbar belastende Elternbeiträge auszuschließen und nicht erst nachträglich durch Übernahme der Kosten durch die örtliche Jugendhilfe auszugleichen.

Insofern ist die Tatsache, dass rund 50 Werderaner Familien eine Kostenerstattung bewilligt bekommen haben, ein Beweis für die Nichteinhaltung der gesetzlich geforderten Sozialverträglichkeit. Nicht der Kreis stiehlt sich aus seiner Verantwortung, sondern umgekehrt die Stadt schiebt die eigentlich ihr zufallende Verantwortung an den Kreis ab. Und bei dieser Wegschieberei wird in Kauf genommen, dass sicherlich nicht alle betroffenen Familien ihre berechtigten Ansprüche tatsächlich geltend machen (können).

Da zu der bereits seit 2002 unverändert gültigen Gebührensatzung der Stadt Werder kein Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe hergestellt wurde, ist unserer Meinung nach ist eine formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für deren Gültigkeit nicht erfüllt.

Es geht dabei nicht nur um den sogenannten Mindestbeitrag von10 Euro, wie er in den „Kriterien zur Prüfung der Einvernehmensherstellung“ seitens der Kreises Potsdam-Mittelmark vorgesehen ist. Es geht darum die Gebührensatzung in ihrer Gesamtheit zu überarbeiten, um beilspielweise auch die Benachteiligung von Familien mit mehreren Kindern zu beseitigen.

Für Geschwisterkinder ist zurzeit eine 15%tige Ermäßigung vorgesehen. Dieser zu geringe Ermäßigungssatz führ dazu, dass Familien mit mehreren Kindern nicht entlastet, sondern stärker belastet werden:

Die Gebühren bemessen sich nämlich nach dem Einkommen der Eltern und zum Einkommen zählt unter anderem auch das Kindergeld. Damit hat eine Familie mit zwei Kindern bei sonst gleichen Verhältnissen ein um (mindestens) 184 Euro höheres Einkommen und davon wird prozentual der Elternbeitrag berechnet. Für das zweite Kind gibt es zwar den 15%tigen Nachlass, der gleicht aber die Erhöhung wegen des höheren Einkommens nicht aus. Besonders gravierend wird dass, wenn man das Pech hat mit dem höheren Einkommen auch noch in eine höhere Prozentgruppe zu rutschen.

Rechenbeispiel gefällig?

Gebühren für 6-stündige Betreuung „Krippe“

Nettoeinkommen z.B.   1500 Euro

1 Kind                         1684 Euro     Beitragssatz 4 % :     67,36 Euro

 

2 Kinder                      1886 Euro      Beitragssatz 4%:      74,72 Euro für das 1. Kind

                                  Ermäßigung 15%:                         63,52 Euro für das 2. Kind

                                  durchschnittlicher Betrag pro Kind: 69,12 Euro

Sozial gerecht ist das nicht!

DIE LINKE ist der Meinung, dass sozialverträgliche und sozial gerechte Elternbeiträge es wert sind, eine veraltete und zum Teil ungerechte Gebührensatzung neu zu fassen und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel im Haushalt vorzusehen.

 

Dr. G. Janke

Stadtverordnete Werder

Fraktion DIE LINKE

 

 

Rede Renate Vehlow zum Haushalt 2010

SVV Werder (H.) am 26. 08. 2010

Sehr geehrte Frau Gottschalk, sehr geehrter Herr Bürgermeister Große, meine Damen und Herren Stadtverordnete, sehr geehrte Gäste,

Einige Anmerkungen zum Haushalt 2010 der Stadt Werder (H.) aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE.
Solange die Mehrheit in dieser Versammlung und die Verwaltung der Stadt Anträge abgelehnt, die mehr soziale Gerechtigkeit nach Werder bringen sollen, kann die Fraktion DIE LINKE dem Haushalt nicht zustimmen – um den Kern meines Beitrages gleich am Anfang zu nennen.

Bereits im letzten Haushalt 2009 haben sie unsere vorgeschlagenen Summe nicht eingesetzt, um für Kinder aus sozial schwachen Familien ein verbilligtes Schulessen zu finanzieren.
Heute lehnen sie unseren Antrag auf geringere und sozial gerechtere Elternbeiträge für Kindereinrichtungen ab, nachdem sie seine Behandlung bereits mit Verfahrensfragen um Monate verschleppt haben. Dabei verstößt die jetzige Satzung der Stadt Werder sowohl gegen das kommunale Haushaltsrecht als auch gegen die Sozialgesetzgebung; wir werden dies nicht auf sich beruhen lassen.

Ihre Argumentation, Herr Bürgermeister und meine Damen und Herren der Mehrheitsfraktion von CDU und FDP, hat seit Langem in Haushaltsfragen etwas Beliebiges:

Lehnen sie Forderungen grundsätzlich ab – wie die nach Maßnahmen, die zu mehr sozialer Gerechtigkeit beitragen, dann verweisen sie auf die klammen kommunalen Finanzen.
Geht es aber um ihre Klientel, geht es um die Prestigeobjekte, dann kommt es auf ein paar Hunderttausend € mehr oder weniger nicht an; dann werden Millionen an Zuschüsse an private Investoren gehandelt – möglichst ohne öffentliche Diskussion.
So wurden bisher mehr als 200.000 € an Gutachten und Studien für das nicht zum ersten Mal geplante Bad für Werder ausgegeben. In diesem Haushaltsentwurf sind für 2010 rund 300.000 Kosten nur für das Vergabeverfahren eingesetzt.
Davon war in den Informationen an die Fraktionen nie die Rede. Deshalb trifft uns ihre Vorhaltung nicht - wir wären in das bisherige Verfahren eingebunden.
Vom Aufwand für den Grunderwerb von 350.000 Euro und dem Verzicht auf Erschließungsbeiträge gegenüber dem Verkäufer will ich jetzt gar nicht reden.

Und diese Summen wurden und werden nur für die Vorbereitung einer Entscheidung ausgegeben, deren Ergebnis - wie der verehrte Kollege Christian Große als Pressesprecher der CDU-Fraktion am Dienstag in der MAZ verlautete - noch völlig offen sei.
Wie passt ihre Klage über leere Kassen mit dem großzügigen Gebaren in diesem Vergabeverfahren zusammen?
Warum vermeiden sie eigentlich seit einigen Monaten den Begriff PPP oder ÖPP – öffentlich private Partnerschaft – so sorgfältig, wenn sie sich zum Bad äußern? Liegt es daran, weil das Land und die Kommunalaufsicht strenge Kriterien aufgestellt haben, um die öffentlichen Haushalte auf allen Ebenen davor zu schützen, für privates Gewinnstreben in PPPs oder ÖPPs bluten zu müssen.

Der Kollege Große sprach in der bereits angeführten PE verschlüsselt davon, „die Stadt sei am Verfahren beteiligt und müsse auch mit anteiligen Kosten rechnen“. Das klingt doch stark verniedlicht, angesichts der Tatsache, dass diese SVV vor einigen Monaten einen Betrag von 100.000 € bereitstellte, um den unterlegenen Teilnehmern am Bieterverfahren die Kosten abzunehmen.
Welche Kosten tragen also die privaten Teilnehmer am Verfahren? Darauf hätten wir gerne eine präzise Antwort. Und zwar hier und öffentlich, denn Christian Große hat seine Behauptung auch öffentlich gemacht.

Ich denke, es wird an der Zeit, dass wir als SVV, den Werderanern in dieser Angelegenheit reinen Wein einschenken – zumindest über die Dimension des Investitionsvorhabens und des Engagements der Stadt:

1 Million € mindestens für Vorbereitung des Vorhabens und das Grundstück, das nach allem was an Informationen zur Verfügung stand, kostenlos bereitgestellt wird.
Insgesamt 10 Millionen € Zuschuss an einen privaten Investor.
Ab 2012 jährlich ein Zuschuss von 400.000 € zu den Betriebskosten.

Über andere Risiken wird wohl erst im Kleingedruckten der Verträge gesprochen werden. 
Gehen die Planungen der Initiatoren auf, wird das Bad mit 18 oder 22 Millionen € -eine Größenordnung wie Potsdam sein Bad baut - das größte Investitionsvorhaben in Werder seit der Wende unter Beteiligung der Stadt.

Ein Vorhaben dieser Größenordnung darf nicht länger hinter verschlossenen Türen ver- und gehandelt werden.
Zum Vergleich:

Die Stadt hat noch 6,3 Millionen € Kredite zu bedienen.

Sie hat 6 Millionen € Rücklagen. Da die Eröffnungsbilanz zum 01. 01. 2010 noch nicht vorgelegt werden konnte, kann man das nur aus dem Jahresbericht für 2009 entnehmen.
Sie hat einen Überschuss aus Verwaltungstätigkeit von 1,3 Mio. €.

Und die Abschreibungen sind auch keine kassenwirksamen Ausgaben, sondern stehen als Liquidität für Investitionen zur Verfügung oder erhöhen die Finanzreserve für künftige Jahre.
Im Unterschied zu vielen anderen Kommunen, ob in Ost oder West, hat unsere Stadt noch einen finanziellen Spielraum. Wir möchten nicht, dass dieser aufs Spiel gesetzt wird.
Er sollte genutzt werden, um Werder sozial gerechter und für junge Menschen attraktiver zu machen. So findet die Initiative der HGW zu Wohnungsbau für diese Zielgruppe unsere Zustimmung.
Wir würden sofort alles unterstützen, was die Abhängigkeit vieler Werderaner – auch unserer städtischen Einrichtungen - vom Monopolversorger bei Fernwärme und seinen überdurchschnittlich teuren Preisen für Wärme verringern würde. Dafür würden wir gerne in einen konstruktiven Dialog mit der Mehrheitsfraktion und allen Interessierten eintreten.

Den Kollegen von der CDU möchte ich empfehlen, sich mit der Krise der Staatsfinanzen auseinanderzusetzen. Die hat leider auch Werder erreicht.

Alle politischen Beobachter waren und sind sich einig, dass der Kurs der schwarz-gelben Koalition unter Kanzlerin Merkel seit der Bundestagswahl im September 2009 die Finanznot der Länder und Kommunen verschärft und dass die „Schuldenbremse“ des Grundgesetzes – ein Lieblingsprojekt der CDU - diese dazu zwingen wird, drastisch zu sparen.

Und „Sparen“ bedeutet unter anderem auch: Verschieben von kostenträchtigen Vorhaben um Jahre.
Ein weiterer wesentlicher Punkt:

Wichtige Bauvorhaben in Werder, die von der Brandenburger Landesregierung geplant sind, sollen verschoben werden; darunter sind so wichtige wie der Eisenbahntunnel an der Phöbener Chaussee.

Nicht „Versprochen - Gebrochen“  wäre die richtige Überschrift, sondern „Geplant – Verschoben" müsste es korrekt heißen.

Und wir bleiben dabei: Banken, Konzerne und Reiche müssen so besteuert werden, dass sie einen größeren Beitrag zum Steueraufkommen leisten. Dann können die Länder wie die Städte und Gemeinden eine ausreichende Finanzausstattung erhalten.
Ein armer und schwacher Staat, wie ihn CDU und FDP propagiert - und - seit sie an der Regierung im Bund sind - verstärkt umsetzen, geht zulasten der Bevölkerung.
Die Linke in Werder wird die geplante Verschiebung des Baus nicht als gegeben hinnehmen. Zuerst ist die Bahn gefordert. Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ist diese und der Bund für den größten Teil der Baukosten zuständig. Das Land als Straßenbaulastträger nur zu einem Drittel.

Wir schlagen der CDU und den anderen Fraktionen vor, diese Dringlichkeit durch gemeinsame Anstrengungen deutlich zu machen. Dies wäre für Werder sinnvoller, als durch falsche Polemik und durchsichtige Schuldzuweisungen.

Zum Verfahren:
Die Verwaltung hält sich mit dem Verfahren, wie sie den Haushalt in die SVV einbringt vielleicht an die Buchstaben der Hauptsatzung. Aber sie legt dies zu eng aus. Den Fraktionen blieben zwischen Zustellung des Entwurfes nur wenige Tage Zeit bis zur jeweiligen Ausschusssitzung, zu kurz um sich noch sinnvoll und dem Anlass angemessen zu verständigen und zu kurz, um dies in den Ausschüssen substanziell beraten zu können. Der CDU-Fraktion macht dies offenbar nichts aus; könnte es daran liegen, dass sie vorher in die Erarbeitung des Entwurfes einbezogen wird?

Zur heutigen Sitzung:

Die endgültige Vorlage für den Haushalt, wie er nach dem Vorschlag der Verwaltung heute beschlossen werden soll, weicht so stark von dem ursprünglichen Entwurf ab, dass es geboten gewesen wäre, dass sich die Ausschüsse noch einmal damit befasst hätten. Mehr als 1 Million mehr Einnahmen effektiv durch erheblich höhere Schlüsselzuweisung ergeben in wichtigen Teilen ein völlig anderes Bild. So fällt die Einnahmesituation eben nicht hinter 2007 zurück. Die Verteilung dieser zusätzlichen Mittel hätte durchaus Gegenstand von Beratungen sein können.

Diese Nichtbeteiligung der Gremien der SVV an der Erarbeitung des Haushaltes ist ein weiteres Argument, weshalb die Linke dem Entwurf nicht zustimmen kann.
Zu Doppik:

Einer der Vorzüge des doppischen Haushaltes ist es gerade, dass über Produkte und Kennziffern die inhaltlichen Ziele, die mit dem Haushalt erreicht werden sollen, beschrieben werden können und sollen.

Es ist bedauerlich, dass die letzten 2 Jahre nicht genutzt wurden, um z. B. in den Ausschüssen zu wichtigen Produkten, etwa im Sozial- und Jugendbereich, Ziele und Kennziffern zu erarbeiten. Wobei die ehrenamtlichen Abgeordneten ohne die Zuarbeit und Hilfe der Verwaltung sicher nicht zurechtkommen werden. Als Beispiel verweise ich auf die Versorgung mit Krippenplätzen; den Versorgungsgrad kann man nur sinnvoll bestimmen – als Zielgröße – wenn man die Kinderzahlen in den einzelnen Jahrgängen kennt. Und die Zahl der Plätze in geeigneten Einrichtungen; dann kann man Anstrengungen überlegen und vorbereiten, um die Quote zu verbessern.

Grundsätzlich stellt die Fraktion Die Linke fest, dass wir auch in den nächsten Jahren noch vor sehr großen Herausforderungen stehen. Wir sind bereit konstruktiv mitzuarbeiten, erwarten aber auch das die Beschlüsse der SVV von der Verwaltung umgesetzt werden und wir umfassend und rechtzeitig informiert werden, um sachkundig Entscheidungen treffen zu können.

Danke!

 

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Änderung zum Antrag Gebührensatzung Elternbeitzräge

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Werder (Havel) am 26.08.2010

Redebeitrag Dr. Gabriele Janke, Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Gottschalk, sehr geehrter Herr Bürgermeister Große, meine Damen und Herren Stadtverordnete, sehr geehrte Gäste,

Die Gebührensatzung für die Kitas in der Stadt Werder ist unserer Meinung nach sowohl einer Aktualisierung als auch einer inhaltliche Überarbeitung zu unterziehen.

So sind beispielsweise veraltete Begriffe wie Arbeitslosenhilfe oder Erziehungsgeld zu ersetzen,
Ungenauigkeiten bei der Bestimmung der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder zu korrigieren,
die Formulierung „für die Versorgung mit Essen wird ein Entgelt erhoben“ sollte wie im Kita-Gesetz vorgeben als „Zuschuss zum Mittagessen“ gefasst werden.

Hauptgrund für die Überarbeitungsnotwendigkeit ist aber die Tatsache, dass der Gesetzgeber mit seiner Änderung des Kita-Gesetzes vom Dezember 2003 ein Einvernehmenserfordernis zwischen dem Träger der Einrichtungen und dem örtlichen Träger der Jugendhilfe vorschreibt.

Laut gültigem Kita-Gesetz ist Einvernehmen über die Grundsätze der Höhe und die Staffelung der Elternbeiträge herzustellen.

Diese Einvernehmensherstellung soll die Sozialverträglichkeit der Gebühren gewährleisten.

Die zurzeit gültige Gebührenstaffelung der Stadt Werder wird dieser Forderung jedoch nicht gerecht.

Sozialverträglichkeit das heißt nämlich die Elternbeiträge müssen für die Familien bezahlbar sein. Die Kosten dürfen kein Grund dafür sein, dass Kinder nicht in Tagesbetreuungseinrichtungen geschickt werden und ihnen somit ihr Recht auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung vorenthalten wird.

Die Beitragsgestaltung soll nach dem Willen des Gesetzgebers dem Sozialstaatgebot des Grundgesetzes und der Landesverfassung Rechnung tragen. (Sozialgesetzbuch XII §87 ff)

Dieses bedeutet aber auch, dass der Notwendigkeit Elternbeiträge im Einzelfall entsprechend §90 Abs. 3 SGB VIII durch die Behörde/das Jugendamt zu übernehmen, „möglichst weitgehend, wenn nicht (sogar) abschließend vorgebeugt werden soll.“ (Urteilsbegründung)

Schon bei der Gebührenstaffelung sind also (finanziell) unzumutbar belastende Elternbeiträge auszuschließen und nicht erst nachträglich durch Übernahme der Kosten durch die örtliche Jugendhilfe auszugleichen.

Insofern ist die Tatsache/ Zustand/ Fakt , dass rund 50 Werderaner Familien eine Kostenerstattung bewilligt bekommen haben, eigentlich ein Beweis für die Nichteinhaltung der Sozalverträglichkeitsforderung.

Außerdem ist die 15%tige Ermäßigung für Geschwisterkinder neu zu fassen, da sie Familien mit mehreren Kindern nicht entlastet, sondern stärker belastet.

Die Gebühren bemessen sich nach dem Einkommen der Eltern und zum Einkommen zählt unter anderem auch das Kindergeld. Damit hat eine Familie mit zwei Kindern bei sonst gleichen Verhältnissen ein um (mindestens) 184 Euro höheres Einkommen und davon wird prozentual der Elternbeitrag berechnet. Für das zweite Kind gibt es zwar den 15%tigen Nachlass, der gleicht aber die Erhöhung wegen des höheren Einkommens nicht aus. Besonders gravierend wird dass, wenn man das Pech hat mit dem höheren Einkommen auch noch in eine höhere Prozentgruppe zu rutschen. Das hat vielleicht 2002, als das Kindergeld noch rund 130 Euro betrug noch gerade so geklappt, aber nicht unter den aktuellen Bedingungen.

Hier ist also eine wesentlich kräftigere Reduzierung für Geschwisterkinder vorzusehen.

Ich hoffe Sie können unseren Argumenten zur Notwendigkeit der Überarbeitung der Gebührensatzung folgen und geben dem Antrag Ihre Unterstützung.

Redebeitrag als pdf-Datei

 

 

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Änderung zum Antrag Gebührensatzung Elternbeiträge

Antrag der Fraktion DIE LINKE.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die zurzeit gültige Gebührensatzung für Inanspruchnahme von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen in der Stadt Werder mit dem Ziel der inhaltlichen und formellen Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage zu überarbeiten.

Insbesondere die Tabellen zur Höhe und Staffelung der Elternbeiträge und die Ermäßigung für Geschwisterkinder sind neu zu fassen.

Entsprechen §17 Absatz3 des Kindertagesstättengesetzes ist das Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe herzustellen.

 

Begründung:

Die zurzeit gültige Gebührensatzung ist am 1.1.2002 in Kraft getreten und beruht noch auf den rechtlichen Grundlagen des Kindertagesstättengesetzes vom 07.07.2000. Seit dieser Zeit gab es mehrere gesetzliche und auch strukturelle Veränderungen in der Tagesbetreuung, die eine Überarbeitung sowohl unter formellen als auch inhaltlichen Aspekten erforderlich machen.

So wurde mit dem 3. Änderungsgesetz zum Kita-Gesetz vom 17.12. 2003 die Forderung nach Herstellung des Einvernehmens mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge ins Gesetz aufgenommen. Die Einvernehmensherstellung ist eine formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Gültigkeit der Beitragssatzung.

Die Gestaltungsvorschriften zur Bestimmung von Kostenbeiträgen bzw. Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kitas sind im §90 SGB VIII Abs.1 Nr.3 und im §17 des Kindertages-stättengesetz des Landes festgeschrieben. Bei der Ermittlung der unteren Einkommensgrenzen ist das SGB XII §87 zugrunde zu legen. Alle genannten gesetzlichen Regelungen haben seit 2002 mehrfache Änderungen erfahren bzw. sind neu beschlossen worden.

Darüber hinaus wurde auf eine entsprechende Anfrage der Fraktion DIE LINKE an die SVV vom 24.04.2009 bezüglich Überarbeitung der Gebührensatzung zugesichert „ Die Elternbeitragssatzung wird gemeinsam mit dem Jugendamt überarbeitet ..“.

Irina Günther
Fraktionsvorsitzende

 

Antrag als pdf-Datei

 

 

Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Es konnte jedoch die Fraktion der SPD/Die Grünen für den Antrag gewonnen werden; CDU und die Freien Bürger haben den Antrag (fast erwartungsgemäß) abgelehnt.
Hauptbegründung waren die "zu hohen Kosten für die Stadt".

 

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Die Linke lügt nicht!

Kitagebühren: Dr. G. Janke, Stadtverordnete, Fraktion Die Linke nimmt Stellung


 
Die Linke hält an ihrer Kritik hinsichtlich der Höhe der Kitagebühren in Werder fest. Wir beziehen uns dabei nicht vordergründig auf ein Ranking der schon vom Ansatz her sehr unterschiedlichen und deshalb auch kaum vergleichbaren Gebührensatzungen verschiedener Kommunen.
Hauptpunkt unserer Kritik ist vielmehr die Höhe der Gebühren für niedrige Einkommen, denn die Staffelung der Gebühren beginnt in Werder bei einem viel zu geringem Einkommen. Diese Tatsache wird dadurch, dass die Gebührensatzungen anderer Kommunen ähnliche oder sogar noch höhere Sätze vorsehen, nicht weniger kritikwürdig. Maßstab für eine Bewertung kann nur die Wirkung auf die betroffenen Familien sein. Diesbezüglich jedoch fordert des Kitagesetz des Landes: „Elternbeiträge sind sozial verträglich zu gestalten …“.  Als Die Linke kommt es uns gerade auf eine angemessene Interpretation des Kriteriums „sozial verträglich“ an. Und eine solche wird z.B. im Sozialgesetzbuch XII §§ 82-92 vorgenommen und erläutert. Dort geht es eben um die Festlegung zumutbarer Belastungen. §85 Abs. 1 „…die Aufbringung der Mittel ist nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs ihr monatliches Einkommen zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt …“. Wenn man die Aussagen des Sozialgesetzbuches in konkrete Summen fast, kommt z.B. die Kreisverwaltung (Jugendhilfeausschuss) zum Schluss, dass bis circa 1500 Euro Familieneinkommen keine bzw. höchstens eine Mindestgebühr von 10 bis 15 Euro erhoben werden darf. Erst ab dieser Einkommensgrenze „ist das Aufbringen der Mittel in angemessenem Umfang zuzumuten“ (SGB XII §87) und erst dann können die Kommunen die Beiträge nach eigenem Ermessen staffeln.
Wenn man in die Beitragstabellen von Werder schaut, dann beginnt dort die Staffelung bereits bei einem Familieneinkommen von 650 Euro. Bei einem Einkommen von 1500 Euro sind dann bereits Gebühren in Höhe von 49 Euro für den Krippen- und 35 Euro für einen Kindergartenplatz zu zahlen.
Darüber hinaus ist laut Kitagesetz  „Über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge … Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe herzustellen.“ Der zurzeit gültige Beschluss des Kreises sieht eine Mindestgebühr von lediglich10 Euro bis zu einer  monatlichen Einkommensgrenze von 1656 Euro vor. Davon ist Werder weit entfernt und dagegen richtet sich unsere Kritik.
Die Aufgabe der Stadt sollte es jetzt sein, eine neue Gebühren- bzw. Elternbeitrags-
satzung zu erarbeiten und darüber mit dem Jugendhilfeträger Kreis Potsdam-Mittelmark Einvernehmen herzustellen.
 
 
Dr. G. Janke, Stadtverordnete, Fraktion Die Linke